❌ Nicht gedeckt: Unterkunft (Übernachtung + Frühstück) und Reisekosten zum Zielort.
Wählen Sie Ihre Reisetage, haken Sie die inbegriffenen Mahlzeiten an.
Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die ins Ausland entsandt werden, erhalten nicht steuerpflichtige tägliche Pauschalentschädigungen, die länderspezifisch vom belgischen FÖD Auswärtige Angelegenheiten festgelegt und regelmäßig aktualisiert werden.
Zwei Erleichterungen seit dem 01.01.2025: (1) Die Mindestdauer von 10 Stunden für Hin- und Rückreisen am selben Tag entfällt; (2) Abreise- und Rückreisetage erhalten den vollen Satz (Ende der Halbierungsregel).
Kategorie 1 gilt für kurze Dienstreisen (maximal 30 Kalendertage). Kategorie 2 gilt für lange Auslandseinsätze (mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage, maximal 24 Monate). Die Beträge der Kategorie 2 sind in der Regel niedriger.
Ja, seit dem 01.01.2025 (Rundschreiben 2025/C/70) erhalten Abreise- und Rückreisetage den vollen Satz. Die alte Halbierungsregel wurde abgeschafft.
Wenn der Arbeitgeber die Unterkunft einschließlich bestimmter Mahlzeiten trägt: −35% für das Mittagessen, −45% für das Abendessen, −20% für Kleinausgaben. Diese Abzüge sind kumulierbar.
Nein. Entschädigungen innerhalb der festgelegten Grenzen stellen eine nicht steuerpflichtige Erstattung von Arbeitgeberkosten dar, befreit von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer.