🔍 Einbehalt-Rechner
Füllen Sie die Informationen aus, um den einzubehaltenden und abzuführenden Betrag zu erhalten.
Berechnen Sie in wenigen Klicks, ob Sie bei der Zahlung an einen Subunternehmer einen Steuereinbehalt (15 %) oder einen Sozialeinbehalt (35 %) vornehmen müssen.
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Im Baugewerbe und anderen Risikosektoren schreibt das belgische Gesetz einen Einbehalt von 15,44% auf Rechnungen von Subunternehmern mit Steuer- oder Sozialschulden vor. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikeln 30bis und 30ter des MwSt-Gesetzbuches.
Der Einbehalt ist eine belgische gesetzliche Pflicht: Wenn ein Unternehmen einen Subunternehmer mit Steuer- oder Sozialschulden beauftragt, muss es 15,44% des Nettorechnungsbetrags einbehalten und direkt an den SPF Finanzen und/oder die ONSS überweisen.
Über das Online-Datachecker-System auf der Website des SPF Finanzen. Wenn Ihr Subunternehmer auf der Schuldnerliste steht, ist der Einbehalt Pflicht.
Ja. Der Einbehaltssatz beträgt 15,44% des Nettorechnungsbetrags, sowohl für den steuerlichen als auch für den sozialen Anteil.
Wenn Sie den Einbehalt nicht vornehmen, obwohl er Pflicht war, werden Sie für die Steuer- und Sozialschulden Ihres Subunternehmers gesamtschuldnerisch haftbar.
Ja. Der Einbehalt gilt auch für im Ausland ansässige Unternehmen und Selbständige, die Arbeiten in Belgien ausführen.
Das sind zwei verschiedene Mechanismen. Der Einbehalt für Mitunternehmer (15,44%) ist eine gesetzliche Pflicht bei Steuer-/Sozialschulden des Subunternehmers — er wird an den SPF Finanzen und/oder ONSS überwiesen. Der Sicherheitseinbehalt ist eine vertragliche Praxis (oft 5-10%), die vom Auftraggeber als Garantie für ordnungsgemäße Ausführung einbehalten wird.
Wenn Ihr Auftraggeber einen Einbehalt vorgenommen hat, obwohl Sie keine Steuer- oder Sozialschulden hatten, holen Sie eine aktuelle Steuerstandsbescheinigung von MyMinfin.be. Bei ungerechtfertigtem Einbehalt kann Ihr Auftraggeber zur Rückzahlung mit gesetzlichen Zinsen verpflichtet werden.