Für 2026 beträgt der ONSS-Referenzkilometersatz 0,4327 €/km. Dieser Satz ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen von ONSS-Beiträgen und Steuern befreit.
Für Berufsfahrten basiert die Entschädigung auf dem offiziellen ONSS-Satz. Die Formel lautet: Entfernung (km) × Satz (€/km) = Entschädigung.
Ja, der BOSA-Kilometersatz gilt als Referenz für alle Arbeitnehmer und Selbständigen in Belgien. Erstattungen oberhalb dieses Satzes sind als Einkommen steuerpflichtig.
Der belgische Kilometersatz wird regelmäßig per BOSA-Rundschreiben angepasst. Für Q2 2026 gilt 0,4327 €/km (Rundschreiben 764 vom 20.03.2026).
Die Fahrradpauschale beträgt 0,35 €/km im Jahr 2026. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei ohne Entfernungsbegrenzung. Sie kann nicht mit der Autopauschale für dieselbe Strecke kombiniert werden. Bei gemischten Fahrten (Fahrrad + Zug) können beide Pauschalen für getrennte Abschnitte kombiniert werden.
Die Kilometerpauschale deckt die Kosten der Nutzung des eigenen Fahrzeugs ab: Kraftstoff, Wartung, Abschreibung, Versicherung und Steuern. Parkgebühren, Maut und Abstellkosten sind nicht enthalten und können separat auf Belegbasis erstattet werden.
Ja. Ein Geschäftsführer kann seine beruflichen Fahrten von seiner Gesellschaft zum offiziellen BOSA-Satz erstattet bekommen. Der Satz ist identisch mit dem der Arbeitnehmer (0,4327 €/km in Q2 2026). Diese Erstattungen sind arbeitgebereigene Kosten, nicht steuerpflichtig beim Geschäftsführer.