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Simulator Provisionsnachweis Versicherungen

Für Makler & Vermittler · PDF-Export · MwSt.-Befreiung Art. 44 §3 4° MWSTG · Lokale Daten (DSGVO)

Provisionsnachweis
N° —
Schuldner
Begünstigter
Versicherungsgesellschaft Versicherungsart Prämie (€) Coeff. (%) Provision (€)
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Provisionen gesamt 0,00 €
Häufige Fragen
Unterliegen Versicherungsprovisionen der Mehrwertsteuer in Belgien ?

Nein. Provisionen von Versicherungsvermittlern sind gemäß Artikel 44 §3 4° des belgischen Mehrwertsteuergesetzbuches von der MwSt. befreit. Diese Befreiung gilt für FSMA-zugelassene Makler, Agenten und Unteragenten.

Was ist ein Versicherungsprovisionsnachweis ?

Ein Provisionsnachweis ist ein zusammenfassendes Dokument zwischen einem Vermittler (Makler) und der Versicherungsgesellschaft, in dem die für einen bestimmten Zeitraum fälligen Provisionen auf eingezogene Prämien aufgeführt sind.

Wer muss einen Provisionsnachweis erstellen ?

Jeder FSMA-zugelassene Versicherungsvermittler, der Provisionen erhält, muss seine Einkünfte belegen können. Der Provisionsnachweis ist ein wesentlicher Buchungsbeleg für die Steuererklärung.

Wie berechnet man die Provision auf eine Versicherungsprämie ?

Provision = Nettoprämie (ohne MwSt.) × vertraglicher Provisionssatz. Der Satz variiert je nach Sparte (Leben, Nicht-Leben), Produkttyp und Vereinbarungen mit dem Versicherer.

Muss die BCE-Nummer auf dem Nachweis stehen ?

Ja. Der Nachweis muss die BCE-Nummer (Unternehmensregister) des Ausstellers und des Empfängers enthalten. Unser Tool enthält eine automatische Suche über die BCE-API.

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