| Versicherungsgesellschaft | Versicherungsart | Prämie (€) | Coeff. (%) | Provision (€) |
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Für Makler & Vermittler · PDF-Export · MwSt.-Befreiung Art. 44 §3 4° MWSTG · Lokale Daten (DSGVO)
| Versicherungsgesellschaft | Versicherungsart | Prämie (€) | Coeff. (%) | Provision (€) |
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Nein. Provisionen von Versicherungsvermittlern sind gemäß Artikel 44 §3 4° des belgischen Mehrwertsteuergesetzbuches von der MwSt. befreit. Diese Befreiung gilt für FSMA-zugelassene Makler, Agenten und Unteragenten.
Ein Provisionsnachweis ist ein zusammenfassendes Dokument zwischen einem Vermittler (Makler) und der Versicherungsgesellschaft, in dem die für einen bestimmten Zeitraum fälligen Provisionen auf eingezogene Prämien aufgeführt sind.
Jeder FSMA-zugelassene Versicherungsvermittler, der Provisionen erhält, muss seine Einkünfte belegen können. Der Provisionsnachweis ist ein wesentlicher Buchungsbeleg für die Steuererklärung.
Provision = Nettoprämie (ohne MwSt.) × vertraglicher Provisionssatz. Der Satz variiert je nach Sparte (Leben, Nicht-Leben), Produkttyp und Vereinbarungen mit dem Versicherer.
Ja. Der Nachweis muss die BCE-Nummer (Unternehmensregister) des Ausstellers und des Empfängers enthalten. Unser Tool enthält eine automatische Suche über die BCE-API.
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