Berechnen Sie Ihre Steuer auf den Kapitalgewinn beim Verkauf einer Immobilie in Belgien (bebaut oder unbebaut). Gem. Art. 90 WIB92.
In Belgien ist der Kapitalgewinn aus der Veräußerung einer Privatimmobilie ist nur steuerpflichtig, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erwerb realisiert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kapitalgewinn vollständig befreit, quel que soit son montant.
Die Besteuerung betrifft nur die entgeltliche Veräußerungen (Verkauf, Gesellschaftseinlage, Tausch mit Aufzahlung…). Eine Erbschaft oder Schenkung erzeugt pas direkte Steuer auf den Kapitalgewinn — es gelten jedoch spezifische Regeln je nach Erwerbsart (siehe Tabelle unten).
Rechtsgrundlage: Art. 90, 8° und 10° des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92), erklärt im Rahmen XV der Einkommensteuererklärung.
| Erwerbsart | Unbebautes Grundstück | Bebautes Gebäude |
|---|---|---|
| Kauf / Tausch |
Steuerpflichtig wenn veräußert innerhalb 8 ans nach dem Kauf 33% wenn < 5 Jahre 16,5 % zwischen 5 und 8 Jahren |
Steuerpflichtig wenn veräußert innerhalb 5 ans nach dem Kauf 16,5 % |
| Erbschaft (Erbfolge) | ✅ Immer befreit Art. 90 EStGB92 — unentgeltliche Erwerbung |
✅ Immer befreit Art. 90 EStGB92 — unentgeltliche Erwerbung |
| Schenkung — Gebäude | — | ✅ Immer befreit art. 90, 10° WIB92 |
| Schenkung — Grundstück |
Steuerpflichtig si die beiden Bedingungen sind erfüllt : 1. Verkauft innerhalb von 3 ans nach der Schenkung 2. UND innerhalb von 5 ans nach dem Kauf durch den Schenker 33 % si imposable Quelle: notaire.be |
— |
| Grundstückskauf + Neubau |
Steuerpflichtig si die beiden Bedingungen sind erfüllt : 1. Bau realisiert innerhalb von 5 ans nach dem Kauf des Grundstücks 2. UND das Gesamte verkauft innerhalb von 5 ans nach dem Erstbezug 16,5 % — Grundstück und Gebäude separat berechnet |
|
| Eigenes Heim | — | ✅ Befreit wenn ununterbrochener Hauptwohnsitz > 12 Monate vor Verkauf (Toleranz 6 Monate Leerstand) |
Der steuerpflichtige Kapitalgewinn ist die Differenz zwischen zwei Terme. Wenn das Ergebnis negativ ist (Verlust), gibt es keine Besteuerung.
|
1. Term — Veräußerungspreis
A. Verkaufspreis (oder Verkehrswert wenn der Empfänger diesen höher einschätzt)B. – Nachgewiesene Veräußerungskosten (Maklergebühren, Werbung, Provisionen…) C. = Differenz A – B = Nettoverkaufspreis |
2. Term — Korrigierter Erwerbspreis
D. Kaufpreis (notarielle Urkunde)E. + Tatsächliche Erwerbskosten oder gesetzliche Mindestpauschale 25% F. = Total D + E G. + 5 % des Betrags F × nombre d'volle Jahre vergangen H. = Total F + G Für bebautes Gebäude: + Arbeiten von registriertem Unternehmer Für bebautes Gebäude: – erhaltene Schadensentschädigungen |
Diese Buchstaben entsprechen genau dem offiziellen Schema von Rahmen XV der belgischen Einkommensteuererklärung (Jahresformular).
| A | Verkaufspreis — tatsächlicher Preis der notariellen Urkunde, oder vom Registrierungsempfänger zurückbehaltener Wert, wenn dieser höher als der angegebene Preis ist |
| B | Veräußerungskosten — Maklergebühren (MwSt. inklusive), Werbekosten, Provisionen. Durch Rechnungen zu belegen. ⚠️ Die Immobilienvorauszahlung ist pas abzugsfähig. |
| C | Nettoverkaufspreis = A – B |
| D | Kaufpreis — beim Kauf gezahlter Preis, wie in der Urkunde eingetragen, oder vom Empfänger zurückbehaltener Wert wenn höher |
| E | Nebenkosten des Erwerbs — Registrierungsgebühren, Notargebühren, Urkundskosten, Hypothekeneintrag. Wenn die tatsächlichen Kosten unter 25% von D liegen, ist es der gesetzliche Pauschale von 25% qui s'applique. |
| F | Total D + E — es ist auf diesem Betrag (und nicht nur auf D), dass der Zuschlag von 5%/Jahr berechnet wird |
| G | Revalorisation 5 %/an = 5 % × F × Anzahl Jahre vollständig vergangen zwischen dem Erwerbsdatum und dem Veräußerungsdatum. Für ein neues Gebäude, separat berechnet: ab der Inbetriebnahme für den Bau, ab dem Kauf für das Grundstück. |
| H | Total F + G — Abzugsbasis für das Grundstück. Für das Gebäude werden noch die Arbeiten (I) addiert und die Entschädigungen (J) abgezogen, um K zu erhalten. |
| K / L | Netto steuerpflichtiger Kapitalgewinn = C – H für das Grundstück (K) oder C – K für das Gebäude (L). Dieser Betrag wird mit dem Steuersatz multipliziert. |
| A — Angesetzter Verkehrswert | 78.000 € |
| B — Veräußerungskosten | – 1.250 € |
| C — Nettoverkaufspreis | 76.750 € |
| D — Kaufpreis | 48.000 € |
| E — Nebenkosten (Pauschale 25% von D) | + 12.000 € |
| F — Total D + E | 60.000 € |
| G — 5 % × 60.000 × 3 ans | + 9.000 € |
| H — Gesamt F + G (2. Term) | 69.000 € |
| K — Steuerpflichtiger Kapitalgewinn (C – H) | 7.750 € |
| Steuer 33% (Grundstück < 5 Jahre) | 2.557,50 € |
| A — Verkaufspreis | 300.000 € |
| B — Veräußerungskosten | – 7.500 € |
| C — Nettoverkaufspreis | 292.500 € |
| D — Kaufpreis | 175.000 € |
| E — Nebenkosten (Pauschale 25% von D) | + 43.750 € |
| F — Total D + E | 218.750 € |
| G — 5 % × 218.750 × 4 ans | + 43.750 € |
| H — Total F + G | 262.500 € |
| Travaux entrepreneur (factures) | + 22.500 € |
| I — Gesamt (2. Term) | 285.000 € |
| L — Steuerpflichtiger Kapitalgewinn (C – I) | 7.500 € |
| Steuer 16,5% | 1.237,50 € |
| Grundstück — 3 volle Jahre seit dem Kauf | |
| C — Verkaufspreis Grundstück | 120.000 € |
| F — 80.000 + 20.000 (25 %) | 100.000 € |
| G — 5 % × 100.000 × 3 ans | + 15.000 € |
| H — Gesamt 2. Term Grundstück | 115.000 € |
| K — Kapitalgewinn Grundstück | 5.000 € |
| Gebäude — 2 volle Jahre seit Erstbezug | |
| C — Verkaufspreis Gebäude | 300.000 € |
| F — 200.000 + 50.000 (25 %) | 250.000 € |
| G — 5 % × 250.000 × 2 ans | + 25.000 € |
| I — Gesamt 2. Term Gebäude | 275.000 € |
| L — Kapitalgewinn Gebäude | 25.000 € |
| Gesamtsteuer 16,5% × (5.000 + 25.000) | 4.950 € |
| A — Verkaufspreis | 90.000 € |
| B — Kosten (aucun) | 0 € |
| C — Nettoverkaufspreis | 90.000 € |
| D — Verkehrswert bei der Schenkung | 70.000 € |
| E — Nebenkosten (Pauschale 25 %) | + 17.500 € |
| F — Total D + E | 87.500 € |
| G — 5% × 87.500 × 1 Jahr (seit der Schenkung) | + 4.375 € |
| H — Gesamt 2. Term | 91.875 € |
| K — Kapitalgewinn (C – H) | 0 € (Verlust → keine Steuer) |
Grundstück — Veräußerung < 5 Jahre 33 % + centimes additionnels communaux |
Grundstück — Veräußerung 5 bis 8 Jahre 16,5 % + centimes additionnels communaux |
Bebautes Gebäude — immer 16,5 % + centimes additionnels communaux |
Centimes additionnels 7–9 % Variabel je Gemeinde — auf die Grundsteuer |
💡 Wenn die Globalisierung mit Ihren anderen Einkünften einen günstigeren Grenzsteuersatz ergibt, wendet die Behörde automatisch den vorteilhaftesten Satz für Sie an.
| Art | Gebäude | Grundstück |
|---|---|---|
| Kauf | 16,5% wenn < 5 Jahre | 33% wenn < 8 Jahre |
| Erbschaft | ✅ Befreit | ✅ Befreit |
| Schenkung | ✅ Befreit | ⚠️ 33% wenn < 3 Jahre Schenkung UND < 5 Jahre Kauf Schenker |
Der Kapitalgewinn ist steuerpflichtig nur wenn die beiden Bedingungen sind gleichzeitig erfüllt :
1. Sie verkaufen innerhalb von 3 ans nach dem Datum der Schenkung
2. Der Verkauf erfolgt innerhalb von 5 ans seit dem Kaufdatum des Grundstücks durch den Schenker
Wenn eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt ist → befreit.
| Kosten | Abzugsf. ? |
|---|---|
| Registrierungsgebühren (12,5% Wall./Bxl · 10% Flandern) | ✅ |
| Notargebühren beim Kauf | ✅ |
| Notarielle Bearbeitungsgebühren | ✅ |
| Hypothekeneintragsgebühren | ✅ |
| Vermesser-/Sachverständigengebühren beim Kauf | ✅ |
| Bankbearbeitungsgebühren (Kredit) | ✅ jurisprudence |
| Gezahlte MwSt. wenn nicht rückforderbar | ✅ |
| Brandversicherung während der Haltezeit | ❌ |
| Expertise während der Haltezeit | ❌ |
| Darlehenszinsen | ❌ |
| Kosten | Abzugsf. ? |
|---|---|
| Registrierungsgebühren / MwSt. beim Kauf | ✅ |
| Notargebühren beim Kauf | ✅ |
| Notarielle Bearbeitungsgebühren | ✅ |
| Hypothekeneintragsgebühren | ✅ |
| Vermesser-/Sachverständigengebühren beim Kauf | ✅ |
| Bankbearbeitungsgebühren | ✅ jurisprudence |
| Brandversicherung / Darlehenszinsen | ❌ |
| Kosten | Abzugsf. ? |
|---|---|
| Provision des Immobilienmaklers | ✅ |
| Notargebühren beim Verkauf (Verkäuferanteil) | ✅ |
| Werbekosten / Immobilienanzeigen | ✅ |
| Hypothekenaufhebungskosten | ✅ wenn mit dem Verkauf verbunden |
| Für den Verkauf vorgeschriebene Bodensanierungskosten | ✅ |
| Kosten administratifs (permis, certificats obligatoires) | ✅ wenn für den Verkauf erforderlich |
| Vom Käufer angeforderte Expertise | ⚠️ strittig ob zu Lasten des Verkäufers |
| Immobilienvorauszahlung | ❌ |
| Vorzeitige Kreditrückzahlungsgebühren | ❌ |
| Vom Käufer zu tragende Notargebühren | ❌ |
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